Wahlbekanntmachung der Fachschaftsvertretungswahlen

FACHSCHAFT PSYCHOLOGIE

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Kaiser-Karl-Ring 9, 53111 Bonn, Telefon: 0228/73-4137 (derzeit nicht besetzt), E-Mail: info@fs-psychologie-bonn.de

Wahlbekanntmachung

Die Wahl der Mitglieder zur Fachschaftsvertretung der Fachschaft Psychologie findet in der Zeit vom 08.02.21 bis 10.02.21  statt.

Folgende Wahllokale sind für die Wahl an Urnen eingerichtet:

Mo, 13:00-15:00, Di., 11:00 – 13:00, Mi., 16:30-18:30

im Foyer des Instituts für Psychologie (Kaiser-Karl-Ring 9, 53111 Bonn)

Es sind insgesamt 11 Mitglieder zur Fachschaftsvertretung zu wählen.

Wahlvorschläge der Wahlberechtigten sowie Kandidaturen sind schriftlich bis spätestens 29.01.21 bis 18:00 Uhr bei der Wahlleiterin abzugeben oder einzusenden.

Der Wahlvorschlag bzw. die Kandidatur muss mindestens Name, Vorname, Anschrift, Matrikel-Nr., Bezeichnung der Wahl, für die die Kandidatur gelten soll und die Unterschrift der kandidierenden Person enthalten.

Wahlberechtigt und wählbar ist, wer bis zum 09.01.21 im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird aus der Matrikelliste der Universität mit dem Stand des Wintersemesters 20/21 für den Kreis der Wahlberechtigten zur Fachschaft Psychologie erstellt. Die Wahlberechtigung ist aus dem Studierendenausweis ersichtlich. Das wahlberechtigte Fach ist mit einem Sternsymbol (*) gekennzeichnet.

Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 26.01.21 bis zum 28.01.21 in der Fachschaft Psychologie, Kaiser-Karl-Ring 9, 2. Etage, Raum 2.019, aus und kann auf Anfrage an die Wahlleiterin eingesehen werden.

Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wahlverzeichnisses können bei der Wahlleiterin innerhalb der Auslegungsfrist, jedoch spätestens bis 29.01.21 bei der Wahlleiterin eingelegt werden.

Anträge auf Briefwahl müssen bis spätestens 29.01.21 und, in Hinblick auf die derzeitigen Pandemiebedingungen, per E-Mail an die Wahlleiterin eingegangen sein.

Wahlverfahren

Eine Fachschaft bildet einen Wahlkreis. Gewählt wird nach Listen. Jede/jeder Wählende hat eine Stimme, die er für eine/einen Kandidierende/n einer Wahlliste abgibt. Die Sitze werden auf die Wahllisten im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen im d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren verteilt. Die danach auf die einzelnen Wahllisten entfallenden Sitze werden den in den Wahllisten aufgeführten Kandidierenden in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. Entfallen auf eine Wahlliste mehr Sitze als diese Kandidierende enthält, so bleiben diese Sitze unbesetzt; die Zahl der Sitze der Fachschaftsvertretung vermindert sich entsprechend.

Scheidet ein gewähltes Mitglied aus, so wird der Sitz derjenigen/demjenigen Kandidierenden derselben Wahlliste zugeteilt, die/der nach dem Wahlergebnis unter den bisher nicht berücksichtigten Kandidierenden die meisten Stimmen hat. Ist die Wahlliste erschöpft, so bleibt der Sitz unbesetzt; die Zahl der Sitze der Fachschaftsvertretung vermindert sich entsprechend.

Bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Kandidierenden einer Liste entscheidet die Reihenfolge der Kandidierenden auf der Liste über die Rangfolge. Bei Stimmengleichheit zwischen mehren Listen entscheidet die Wahlleiterin durch Los, welcher Liste der Sitz zuzuteilen ist.

Bonn, den 19.01.21

Avelicia Cumbana

 – Wahlleiterin –

Avelicia Cumbana

Röckumstr. 128

53121 Bonn

avelicia.e.cumbana@gmail.com